EnWG

Datenverarbeitung bei Zahlungsrückständen

Im Falle von Zahlungsrückständen verarbeiten wir personenbezogene Daten unserer Kunden zur Durchführung von Mahnverfahren sowie zur Prüfung und Durchführung einer möglichen Unterbrechung der Energieversorgung. Rechtsgrundlage hierfür sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 41f und § 41g Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Soweit gesetzlich vorgesehen, können personenbezogene Daten an zuständige Sozialleistungsträger oder andere öffentliche Stellen übermittelt werden, um Maßnahmen zur Vermeidung einer Versorgungssperre zu prüfen.